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BGH, 15.05.1972 - VII ZR 211/71 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustellung eines Urteils gemäß § 170 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) - Voraussetzungen des Merkmals "Übergabe" im Rahmen einer Zustellung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55
Kostenentscheidung im Schlußurteil
Auszug aus BGH, 15.05.1972 - VII ZR 211/71
Vorausgesetzt, daß wie im vorliegenden Fall die Zulässigkeitsvoraussetzungen im übrigen gegeben sind, können solche Ergänzungsurteile unabhängig von der Rechtsmittelsumme (§ 511 a Abs. 2, § 4 Abs. 1 ZPO) mit der Berufung angefochten werden, solange über die Berufung gegen das Haupturteil noch nicht entschieden ist (vgl. BGHZ 19, 172; 20, 253) [BGH 26.03.1956 - II ZR 166/54]. - BGH, 28.11.1955 - II ZR 19/55
Kostenentscheidung nach Teilurteil
Auszug aus BGH, 15.05.1972 - VII ZR 211/71
Vorausgesetzt, daß wie im vorliegenden Fall die Zulässigkeitsvoraussetzungen im übrigen gegeben sind, können solche Ergänzungsurteile unabhängig von der Rechtsmittelsumme (§ 511 a Abs. 2, § 4 Abs. 1 ZPO) mit der Berufung angefochten werden, solange über die Berufung gegen das Haupturteil noch nicht entschieden ist (vgl. BGHZ 19, 172; 20, 253) [BGH 26.03.1956 - II ZR 166/54]. - BGH, 02.11.1961 - II ZR 98/61
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 15.05.1972 - VII ZR 211/71
Das Merkmal "Übergabe" setzt voraus, daß der Empfänger die Ausfertigung oder die beglaubigte Abschrift, die zugestellt werden soll, behalten darf (vgl. BGHZ 36, 62, 651 [BGH 02.11.1961 - II ZR 98/61] BGH VR 1958, 834). - BGH, 26.03.1956 - II ZR 166/54
Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern
Auszug aus BGH, 15.05.1972 - VII ZR 211/71
Vorausgesetzt, daß wie im vorliegenden Fall die Zulässigkeitsvoraussetzungen im übrigen gegeben sind, können solche Ergänzungsurteile unabhängig von der Rechtsmittelsumme (§ 511 a Abs. 2, § 4 Abs. 1 ZPO) mit der Berufung angefochten werden, solange über die Berufung gegen das Haupturteil noch nicht entschieden ist (vgl. BGHZ 19, 172; 20, 253) [BGH 26.03.1956 - II ZR 166/54].